Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand 01.03.2023)


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen der easyclipr GmbH (nachfolgend nur noch als easyclipr bezeichnet) und Unternehmern (nachstehend als Vertragspartner bezeichnet), welche Leistungen von easyclipr in Anspruch nehmen.

Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen, geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen easyclipr und dem Vertragspartner, welche im Zusammenhang mit Leistungen von easyclipr stehen. easyclipr erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.

Mit Erteilung des Auftrages oder der Annahme von Leistungen von easyclipr bestätigt der Vertragspartner in seiner Eigenschaft als Unternehmer Leistungen in Anspruch zu nehmen, über die notwendige Vertretungsbefugnis zu verfügen und diese AGB als Bestandteil des Vertrages zu akzeptieren.

 

ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS

easyclipr übersendet dem Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Übersendung des gegengezeichneten Angebotes oder anderweitiger Bestätigung des Angebotes nimmt der Vertragspartner dieses Angebot an. easyclipr behält sich das Recht vor, bei abweichender Annahme eines durch easyclipr unterbreiteten Angebotes, diese Annahme abzulehnen. easyclipr ist an das verbindliche Angebot in der übersandten Form für die Dauer des im Angebot angegebenen Annahmezeitraumes gebunden.

 

Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- und Ergänzungstätigkeiten, wird easyclipr den Vertragspartner darauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Erweiterung des Auftrages an easyclipr auch dadurch, dass der Vertragspartner die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit in Textform anfordert oder aber entgegennimmt.

 

Das Offerieren von Leistungen auf der Webseite von easyclipr (skillmasters.de) sowie sämtlichen Unterseiten stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein verbindliches Angebot von Seiten easyclipr liegt nur dann vor, wenn die Erklärung als Angebot formuliert ist. 


VERTRAGSINHALT, LEISTUNG, DRITTUNTERNEHMEN
Der vereinbarte Leistungsinhalt ergibt sich aus den im schriftlichen Angebot vereinbarten Tätigkeiten. Weitere Leistungsinhalte sind nur dann vertraglich geschuldet, insofern die Parteien dies gemeinsam festgelegt und schriftlich festgehalten haben.

 

Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Vertragspartner entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von easyclipr empfohlenen oder mit easyclipr abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn easyclipr die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen des Vertragspartners begleitet.


Aufgabenstellung, Vorgehensweise, Arbeitsmethodik sowie Art und Weise der Arbeitsergebnisse obliegen der Einschätzung von easyclipr. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung und der Art der Arbeitsergebnisse, sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Insofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, kann easyclipr nach eigenem Ermessen die Arbeitsmethodik und Vorgehensweise wählen, insofern diese geeignet ist, den vertraglich vereinbarten Zweck zu erfüllen.

 

Der Vertragspartner und easyclipr vereinbaren ausdrücklich, dass die vom Vertragspartner mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen als vollständig und richtig zugrunde gelegt werden und ausschließlich der Vertragspartner für die Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich ist. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist easyclipr ausdrücklich nicht verpflichtet. 

 

easyclipr ist verpflichtet, die Leistung auf der Grundlage des vereinbarten Auftrages in eigener finanzieller, technischer und personeller Verantwortung durchzuführen. easyclipr kann sich Dritter zur Erfüllung der sich aus dem Auftrag mit dem Vertragspartner ergebenden Rechte und Pflichten bedienen, ohne eine vorherige Genehmigung des Vertragspartners einholen zu müssen. 

 

NUTZUNGSRECHTE, SICHERUNGSKOPIEN, DATENSICHERUNG

Jegliche Materialien, Download-Produkte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erhält der Vertragspartner das einfache Nutzungsrecht, das Download-Produkt für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. Das einfache, nicht ausschließliche, Nutzungsrecht umfasst die Kopie des Download-Produktes durch den Vertragspartner auf einem Computer bzw. sonstigen elektronischen Gerät zu Sicherungszwecken abzuspeichern und/oder auszudrucken und für den internen Gebrauch zu vervielfältigen.

 

Es ist dem Vertragspartner ausdrücklich verboten, eine Datei oder Teile davon zu verändern und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner darf jedoch im Rahmen des vereinbarten Auftrages von easyclipr bereitgestellte Vorlagen, Leitfäden und Checklisten für seine Zwecke anpassen und unternehmensintern sowie zeitlich unbegrenzt nutzen. Dieses angepasste Nutzungsrecht umfasst ausschließlich Dateien, die easyclipr explizit für diesen Zweck gekennzeichnet hat. Die Verwendung der angepassten Vorlagen ist nur für die nach dem Wesen der Vorlage umfassten Verwendungszwecke gestattet.

 

Der Vertragspartner ist ebenfalls berechtigt, bereitgestellte Ton - und Videoaufnahmen während des bestehenden Auftragsverhältnisses innerhalb seines Unternehmens uneingeschränkt wiederzugeben. Die Verbreitung der Ton- und Videoaufnahmen an Dritte ist untersagt.

 

Soweit der Vertragspartner auf Grundlage der von easyclipr bereitgestellten Vorlagen, Muster, Leitfäden und Plattformen (zusammen als „Vorlagen“ bezeichnet) für sein Projekt anpasst und hierfür die vorgenannten Vorlagen bearbeitet, umfasst das Nutzungsrecht stets die Verwendung der angepassten Vorlagen für die nach dem Wesen der Vorlage umfassten Verwendungszwecke.

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Datenbestände, die durch die Leistungen von easyclipr entstehen, eigenverantwortlich zu sichern.
easyclipr haftet grundsätzlich nicht für einen Datenverlust beim Vertragspartner, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von easyclipr.

 

LEISTUNGSORT, MITWIRKUNG, FRISTEN, ABNAHME

Insofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen von Seiten easyclipr ab den auf der Webseite genannten Niederlassungen von easyclipr, mithin ex-works.
 
Erfolgt die Erbringung von Leistungen nicht ex-works, so ist easyclipr berechtigt, die im Rahmen der Auftragsdurchführung entstandenen Spesen und Reisekosten im Inland pauschal und im Ausland nach Aufwand zu berechnen. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, gilt die als Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügte Reisekostenregelung einschließlich der dort genannten Pauschalen.

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vertragliche Tätigkeit von easyclipr aktiv und auf eigene Kosten nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Mitarbeitenden von easyclipr ist jederzeit Zugang zu Informationen zu verschaffen, welche zur Vertragserfüllung notwendig sind. Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und ist dies auf eigenes Verschulden zurückzuführen, so ist easyclipr berechtigt, seine Leistung zurückzuhalten und den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann easyclipr dem Vertragspartner die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

 

Leistet easyclipr dennoch, wird der Mehraufwand entsprechend den bekannten und vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Mehraufwand, der easyclipr dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, lückenhafter, nachträglich berichtigter Angaben wiederholt werden müssen.

 

Fristen, in denen die beauftragten Leistungen zu erbringen sind, bestimmen sich nur bei einer Sondervereinbarung im Angebot von easyclipr. Der Beginn der Frist bedingt, dass der Vertragspartner seinen Mitwirkungshandlungen vollumfänglich und vertragsgemäß nachkommt. Die Frist verlängert sich in angemessenem Verhältnis, wenn der Vertragspartner den Umstand der Verzögerung durch Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verursacht hat. Leistungsfristen von easyclipr verlängern sich ebenso in angemessenem Verhältnis, wenn unvorhergesehene Umstände im Rahmen höherer Gewalt eintreten, die selbst bei höchster Sorgfalt von Seiten easyclipr nicht hätten verhindert werden können. In diesem Fall wird der Vertragspartner umgehend informiert und ein neuer Leistungs- und / oder Fertigstellungszeitraum abgestimmt. 

 

Verlängern sich die vorab benannten Zeiträume aus vorgenannten Gründen, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche aufgrund Verzuges und / oder unterbliebener Leistung geltend machen. Soweit die Leistungen abgrenzbare Teilleistungen enthalten, bei denen easyclipr einen konkreten Erfolg schuldet, ist der Vertragspartner zur Erklärung über die Abnahme verpflichtet. Nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, dass der Vertragspartner die Abnahme rechtmäßig verweigert hat. Eine Verweigerung der Abnahme wegen unerheblicher Mängel ist unzulässig.


VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

Die Leistungen von easyclipr werden – sofern nicht im Einzelfall in Textform etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei easyclipr geltenden Preisen, zzgl. angemessenen Auslagen, Tagesspesen, Nebenkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten und projektbezogener Anschaffungen vergütet. Bei der mit easyclipr vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

 

Insofern keine Vereinbarung über die Vergütung erfolgt, werden Leistungen von easyclipr nach den branchenüblichen Stundenpreisen und Kalkulationsgrundlagen monatlich abgerechnet. Reisezeit wird grundsätzlich berechnet.

 

easyclipr ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Ausreichend ist eine Rechnungslegung in elektronischer Form.

 

Die Rechnungen von easyclipr werden ohne Abzüge mit Eingang beim Kunden fällig. Sie sind spätestens am 14. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von easyclipr angegebene Konto zu überweisen. Der Vertragspartner kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es in diesem Fall nicht. 

 

Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von easyclipr nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist easyclipr berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offen stehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann easyclipr nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann easyclipr dem Vertragspartner entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

 

RAHMENBEDINGUNGEN

Im Rahmen von beim Vertragspartner durchgeführten Projekttreffen werden vom Vertragspartner entsprechende Arbeitsbedingungen für easyclipr gestellt. Dies beinhaltet insbesondere das Stellen von Arbeitsräumen sowie Zugang zu kabelloses Internet und Elektrizität.

 

Die Mitarbeitenden von easyclipr sind verpflichtet, alle im Rahmen des Projekts erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln und solche Kenntnisse und Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.

 

easyclipr darf nach erfolgreichem Projektabschluss mit dem Namen, Logo des Vertragspartners und einer Projektbeschreibung im Rahmen seiner Außendarstellung werben und das Projekt als Referenz verwenden.

 

Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von easyclipr an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von easyclipr.

 

LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem Abschluss der vertraglich zu erbringenden Leistungen.

 

Der Vertrag kann jedoch außerordentlich fristlos gekündigt werden, insofern ein außerordentlich fristloser Kündigungsgrund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner gegen eine wesentliche Verpflichtung dieses Vertrages verstößt.

 

HAFTUNG

easyclipr haftet – außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungsbeschränkung.

Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von durch easyclipr empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn easyclipr die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

 

Die Haftung von easyclipr entfällt insoweit, als der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Vertragspartners zurückzuführen ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, easyclipr unverzüglich nach Kenntniserlangung über haftungsbegründende Umstände zu informieren.

 

Mündliche Auskünfte oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

 

Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

ANLAGE 1: Regelungen der Reisekosten, Spesen und Auslagen

Reisekosten- und Übernachtungspauschale Inland
  • Für jegliche Reisen zum Projektort im Inland werden pauschal EUR 0,40 pro Kilometer berechnet. Es sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer in beide Richtungen abrechenbar.
  • Übernachtungspauschale im Inland (inkl. Spesen): EUR 120,00 pro Nacht und Person.

 

Reisekosten und Übernachtungen Ausland
  • Reisekosten und Spesen für Reisen ins Ausland werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand berechnet.
  • Bei Nonstop-Flügen mit einer reinen Flugzeit von bis zu 5 h soll Economy-Class, bei Nonstop-Flügen mit einer Flugzeit von mehr als 5 h darf Business-Class geflogen werden, soweit nicht anders vereinbart.
  • Übernachtungen im Ausland werden nach Aufwand berechnet. Es werden jeweils die Kosten für ein Mittelklassehotel für Geschäftsreisende inklusive Frühstück nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Unterscheidet sich der Hotelstandard vor Ort maßgeblich vom mitteleuropäischen Standard, gilt der Standard, der dem mitteleuropäischen Mittelklassestandard am nächsten kommt.

 

Sonstige Bestimmungen
  • Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt mit Rechnungstellung der vertraglich vereinbarten Hauptleistungen.
  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechnet easyclipr die Fahrtkilometer zum Ort der Leistungserbringung von der Niederlassung des eingesetzten easyclipr-Mitarbeitenden. Einen Anspruch auf Einsatz von Mitarbeitenden aus der jeweils nächstgelegenen Niederlassung besteht nicht. Die Mitarbeitenden werden nach Befähigung zur Leistungserbringung ausgewählt.
  • Im Falle von Terminverschiebungen durch den Vertragspartner trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und anfallende Stornokosten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner aber jederzeit gestattet.